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Gerichtsprozess Elsi 22.06.2022

Ein weiteres politisches Urteil. Es war nicht anders zu erwarten beim gleichen Richter wie am 04. April. Roland Strauss hatte seinen Entscheid schon vor dem Prozess gefällt. Auf die Argumentationen Seitens der Verteidigung ist er kaum eingegangen oder hat sie so rumgedreht, dass sie gegen die beschuldigte Person verwendet werden konnten. Obwohl sich der Gefreite Zimmermann (Polizist) an nichts mehr erinnern konnte und die Schilderung der Kontrolle mehr als fragwürdig war, nahm Strauss dessen Aussagen doch als glaubwürdige Stützpunkte für den Schuldspruch.

Obwohl am Tag der Kontrolle die Häuser nicht als besetzt erkenntlich waren (es gab zwar ein paar Banner aber keines mit der Aufschrift «besetzt») und die beschuldigte Person zu keinem Zeitpunkt ausgesagt hat, dass sie von der «illegalen» Besetzung in Kenntnis gewesen wäre, wurde sie dennoch auf subjektiver Ebene schuldig gesprochen. Sie hätte vorsätzlich gehandelt. So ein Schwachsinn. Wenn ein subjektiver Tatbestand nicht vollends bewiesen werden kann, dann muss in dupio pro reo gehandelt werden, sprich es muss im Zweifelsfall für die beschuldigte Person entschieden werden. Strauss, als Einzelrichter, hat einfach mal nach Lust und Laune befunden, dass die Umstände gereicht hätten und die Person in vollem Bewusstsein «eine Straftat» begangen habe.

Und obwohl vom Verteidiger auch klar ausgelegt wurde, wieso nebstdem zusätzlich der objektive Tatbestand nicht erfüllt war, so hat der Richter diesen dennoch als erfüllt erachtet. Dies aufgrund sehr dubioser Aussagen des Polizisten und einer Auslegung vom Tatbestand Hausfriedensbruch, die auf rechtlicher Ebene schwer nachvollziehbar ist. Aber tja, wer kontrolliert schon, was Strauss urteilt – allein sitzt er da an seinem Richterpult, schaut bisschen gelangweilt aus dem Fenster während des Plädoyers des Verteidigers und spricht dann zwischen paar Seufzer sein Urteil. Für ihn auch nur ein weiterer Prozess, ein langweiliger Nachmittag, für die beschuldigte Person und dessen Freund*innen aber eine psychische und finanzielle Belastung, für die linksautonome Szene ein weiterer Fall von politischer Repression.

Wieder ein Vorzeigebeispiel weshalb KEINE Hoffnung und Vertrauen dem Rechtsstaat gegeben werden darf. Er handelt nur im Interesse profitorientierten Unternehmen und kriminalisiert alternative Lebensformen, die ein kollektives und achtsames Dasein ermöglichen wollen. Unterdrückung, Abschreckung und Wegsperren was nicht ins kapitalistische System reinpasst: das sind die Strategien des herrschenden Staates. Wir sind wütend, wir haben kein Bock auf Gerichte, auf Unternehmen wie die Areion Managment AG, auf das scheiss System. Nieder mit der Klassenjustiz – Reiche enteignen, Häuser besetzen, Wohnraum kollektivieren!

 

Baugesuch und aktuelle Situation – was passiert in der Elsi?

Baubegehren Mai 2022

Die Denkmalschutzabklärungen der Elsi wurden Juni letzten Jahres abgeschlossen. Die Areion Management AG hat kaum Zeit vergehen lassen, sie haben nun ein Baugesuch eingereicht – offensichtlich wollen sie so schnell wie möglich die Wohnungen sanieren und mit überwucherten Mieten Profit schlagen.

Bis zum 24. Juni konnten Einsprachen eingereicht werden – über 115 Einsprachen gingen bei dem Bauinspektorat ein.

Um sich den Prozess zu erleichtern, hat die Areion Management AG nur ein sogenanntes generelles Baugesuch eingereicht. In diesem Baugesuch werden die meisten Änderungen und Bauvorhaben kaum oder nur wage genannt.

Dadurch entstehen Lücken, in welchen auf das ordentliche Baugesuch verwiesen wird, welches später in Zusammenarbeit der Areion Managmanet AG und dem Baudepartement ausgearbeitet wird. Dieses ist zwingend nötig das überhaupt gebaut werden kann.

Dieses ordentliche Baugesuch muss nicht publiziert werden und dagegen können keine Einsprachen mehr erhoben werden.

Das ist ein schmieriger Trick der Areion Management AG, um die Öffentlichkeit und Nachbar*innenschaft aus den Bauvorhaben rauszuhalten und um die rechtlichen Einsprüche gegen das Baugesuch zu erschweren.

Unklar ist, wann das ordentliche Baugesuch tatsächlich vorliegen wird. Gebaut werden kann erst, wenn die Baubewilligung vorliegt.

Diese wird erst erteilt, wenn das ordentliche Baugesuch genehmigt wurde und alle eingegangen Einsprachen geprüft, überarbeitet und rechtlich entkräftet werden können – ein Prozess der über mehrere Instanzen gehen und über mehrere Jahre dauern kann.

Ob die Areion Management AG will oder nicht – die Elsi wird es noch länger geben. Laut dem zuständigen Bauinspektor kann frühestens Ende Jahr/ Anfang 2023 mit dem Umbau begonnen werden – sofern es keine Einsprachen gibt. Es ist jedoch bereits jetzt klar, dass es sehr viele Einsprachen gibt.

Auch wenn die Areion Management AG jetzt vorwärts machen will, alleine aufgrund der Einsprachen kann es noch Jahre dauern bis grünes Licht entsteht für den Umbau.

Die vielen Einsprachen zeigen, dass sich das Quartier St. Johann gemeinsam gegen Aufwertung wehrt – ein Prozess an dem sich die Elsi mit der Nachbar*innenschaft beteiligt.

Als der Kanton Basel-Stadt Interesse am Kauf der Liegenschaften an der Elsässerstrasse 128 – 132 zeigte, verlangte die Areion Management AG 10 Millionen für die Liegenschaften, obwohl ihr Wert auf circa 4.6 Millionen geschätzt wurde. Das zeigt wie gierig die die Areion Management AG ist – und der Profit ihr einziges Interesse ist.

Die Gentrifizierung des St. Johanns soll also weitervoranschreiten, was die Verdrängung von Menschen zur Folge haben wird, die sich das Quartier nicht mehr leisten können.

Nicht mit uns – Nicht mit dem Quartier.

Der Kapitalismus bedingt ständig wachsende Profite – die weltweiten Zerstörungen davon sind allgegenwärtig, Verdrängung ein Aspekt davon – auch wenn die Areion global ein kleiner Player ist, das Prinzip bleibt dasselbe. Dieses unterdrückende System muss überwunden werden in dem Eigentum über Leben steht.

Wir führen den Kampf im Quartier, dort wo wir leben. Unsere Gemeinschaft hat keinen Kaufpreis. Sie ist unbezahlbar und wir werden sie Verteidigen.

Zerstörung von Freiraum und einem Kulturzentrum

Werden wir aus der Elsi vertrieben, verliert die Stadt einen weiteren Freiraum. Die Elsi dient nicht nur mehr als 40 Menschen als Wohnraum – sie ist ein Kulturzentrum.

Das Hinterhaus ist ein öffentlicher Ort, voller kollektiver Räume. Wöchentlich wird im Sportraum geboxt, in der Küche-für-Alle wird Mittagstisch gekocht, in der Bar finden Veranstaltungen statt, in der riesigen Werkstatt wird gemalt und gebaut, im Lebensmittelverteiler Runzel gibt’s Gemüse für alle die wollen, es gibt ein Analog- Fotolabor, einen Bandkeller, einen Gemüse- und Kräutergarten, das Kaffee Niederschwellig und Vieles mehr.

Die Elsi ist ein wichtiges soziales Zentrum und ermöglicht viel Austausch im Quartier. Hier treffen Menschen aufeinander, neue Freundschaften entstehen sowie zahlreiche neue Ideen und Vielfalt. Die Elsi ist ein selbstverwalteter Ort, wo kollektiv entschieden und gelebt wird.

All dies soll zerstört werden – Das lassen wir uns nicht gefallen.

Gekommen um zu bleiben. Für ein Widerständiges St. Johann und eine Perspektive zur Überwindung des Kapitalismus.

Elsi lebt – Elsi bleibt

Elsi Mai 2022 – Nieder mit dem Rechtsstaat

Einleitung

Am 30.12.2020 wurde eine Person in der Nähe der «Elsi» (ein besetzter Häuserkomplex an der Elsässerstrasse 128-132, Basel) von der Polizei kontrolliert. Während einer Fahrzeugkontrolle in der naheliegenden Lichtstrasse habe, gemäss Aussage vor Gericht, der Polizist Gefreiter Zimmermann die Person zufälligerweise aus dem Torbogen herauskommen sehen, woraufhin sein Vorgesetzter kurzerhand eine Personenkontrolle angeordnet habe. Eineinhalb Jahre später am 04.04.2022 wurde die Person wegen Hausfriedensbruch vor Gericht schuldig gesprochen. Im gleichen Zeitraum wurde eine zweite Person kontrolliert, ihr wird ebenfalls Haufriedensbruch vorgeworfen.

Der folgende Text zeigt sowohl eine rechtliche als auch eine revolutionäre Perspektive auf die Kontrollen und auf die Elsi als Hausbesetzung selbst auf.

Rechtliche Perspektive

Hausfriedensbruch gemäss Art. 186 StGB begeht wer «gegen den Willen des Berechtigten in ein Haus, in eine Wohnung, in einen abgeschlossenen Raum eines Hauses oder in einen unmittelbar zu einem Hause gehörenden umfriedeten Platz, Hof oder Garten oder in einen Werkplatz unrechtmässig eindringt oder, trotz der Aufforderung eines Berechtigten, sich zu entfernen, darin verweilt».

In vorliegendem Fall wird von dem Gefreiten Zimmermann behauptet, er hätte die beschuldigte Person aus dem Torbogen herauskommen sehen. Vor Gericht erinnert sich Herr Zimmermann weder an den Tag der Personenkontrolle, noch an das Datum, das Jahr oder an genauere Umstände. Er gibt zu, dass der kurze, sechszeilige Polizeirapport – welcher er vor dem Gerichtstermin nochmals kurz gelesen habe – die einzige Grundlage seiner Aussagen sei. Trotzdem behauptet Zimmermann, er würde sich frei daran erinnern (steht nicht im Rapport), den Hauseingang mehrere Minuten nicht aus den Augen gelassen zu haben. Dies ist wohl kaum glaubwürdig, wenn er sich nicht mal mehr an die Fassade des Hauses, noch an das Jahr der Kontrolle zu erinnern vermag.

Stellen wir uns mit viel Fantasie vor, Zimmermann erinnert sich dennoch korrekt: Für einen Schuldspruch bräuchte es immer noch einen Vorsatz der beschuldigten Person. Hausfriedensbruch gibt es nicht als Fahrlässigkeitstatbestand. Ein Vorsatz ist nur dann gegeben, wenn die Person willentlich und wissentlich das Delikt begeht. Je nachdem genügt auch ein Eventualvorsatz, sprich dass die Person es für möglich hält, dass ihre Handlung eine Straftat erfüllt und diese Eventualität in Kauf nimmt. Richter Roland Strauss hat in diesem Fall einen Eventualvorsatz bejaht.

Dies ist schwer nachvollziehbar: Hätte die Person den Torbogen tatsächlich kurz betreten, kann wohl kaum davon ausgegangen werden, dass sie in diesem Moment eine Straftat zu begehen in Kauf genommen hat. Äusserlich waren die Häuser nicht eindeutig als besetzt erkenntlich, bemalte Fassaden sind heute auch bei «legalen» Liegenschaften keine Seltenheit mehr. Dem Eventualvorsatz gemäss wäre aber die Erwartung an jede Person nicht nur das Wissen um die Besetzung der Häuser, sondern auch um den Kontakt der Besetzer*innen mit der Eigentümerschaft. Dieser ist in diesem Fall nicht vorhanden, wobei es aber in vielen Besetzungen eine Abmachung mit der Eigentümerschaft gibt.  Strauss verlangt also, dass jede Person sich genau informieren müsste, was die Geschichte und die aktuelle Situation der Elsi (oder jeglicher Liegenschaft) ist, bevor sie schon nur deren Eingangsbereich betritt.

Ein Blick zurück zum Art. 186 StGB : «…oder in einen unmittelbar zu einem Hause gehörenden umfriedeten Platz, Hof oder Garten oder in einen Werkplatz…». Der Bereich beim Torbogen ist weder klar eingegrenzt noch abgeschlossen. Es hält sich lediglich um einen leicht erhöhten Boden und die eigentliche Eingangstüre zur Besetzung kommt erst paar Meter später. Auch eine Umfriedung ist zu verneinen, da keine Absperrung aufzeigt, dass der freie Zutritt verwehrt ist. Die sogenannte Schutzwehr wäre nicht einschlägig. Würde der Argumentation von Strauss gefolgt werden, dann wäre jedes Verweilen auf einer Treppe vor einem fremden Haus oder jedes Anzünden einer Zigarette in einem überdachten Hauseingang ein Hausfriedensbruch. Wohl kaum schlüssig.

In diesem Fall ist weder ein objektiver (keine Erfüllung der genannten Voraussetzungen für den Hausfriedensbruch) noch ein subjektiver (aufgrund Willens- und Wissensmängel) Tatbestand gegeben. Ein Freispruch wäre die einzig logische und rechtlich korrekte Folge.

Das Urteil wurde vor das Appellationsgericht weitergezogen und es ist zu erwarten, dass die Person freigesprochen wird und nicht noch ein weiteres politisches und willkürliches Urteil erfolgt.

Es soll ein dem geltenden Recht entsprechender und somit korrekter Freispruch folgen und nicht wie bei Herr Roland Strauss einer politischen Linie gefolgt werden (in seinem Fall die der FDP: siehe Motion von Olivier Feller zur Lockerung der Anwendbarkeit des Besitzesschutzes gemäss Art. 926 ZGB).

Revolutionäre Perspektive

Nun muss noch ein Schritt weitergegangen werden. Aus revolutionärer Perspektive ist dieses Urteil nicht nur hinfällig, es wäre gar nie zu einer Kontrolle und zu einem Prozess gekommen. Im Schweizer Rechtsstaat wird das Eigentum höher gewertet, als dass Menschen ein Dach über dem Kopf haben oder ein kollektives Leben führen können. Es stehen etliche Häuser leer in Basel, es werden ununterbrochen noch bewohnbare Altbauten durch Bonzenwohnungen ersetzt, Massenkündigungen werden ohne Wimpernzucken ausgesprochen, Einsprachen werden niedergeschmettert. Es ist deutlich von wem die Gesetze gemacht werden, wen und was sie schützen: Die Reichen und das Kapital. Wer Geld hat, kann dieses dank Gesetzen und Gerichten bewahren und endlos vermehren. Es wird in Aktien gesteckt und in Immobilien investiert:  Immobilien zählen als eine der besten Wertanlagen. Dies gilt sowohl für private Immobilienfirmen (wie bei der Elsi die Areion Management AG), als auch für renditeorientierte Grossunternehmen (wie die Credit Suisse, UBS oder die Pensionskasse Basel-Stadt, welche knapp 30 Prozent aller Wohnungen in Basel besitzen). 

Die monatliche Miete der Bewohnenden fliesst direkt auf das Bankkonto der  Eigentümer*innen. Die Mietpreise steigen rasant, seit 2005 sind sie um 20% gestiegen. Das steht in keinem Verhältnis zu dem Einkommen der Mieter*innen.

Es ist nur natürlich, dass leerer Wohnraum daher genutzt und Luxusneubauten verhindert werden müssen. Die Elsi wurde aus diesem Grund besetzt. Trotz der Polizei, welche auch nur die Interessen der Reichen bewahrt, konnten die Häuser schlussendlich behalten und selbstverwaltet belebt werden. Ein neuer Bonzenblock im St.Johann wurde verhindert. Doch nun hat sich die Areion Management AG einen neuen Weg gesucht. Den gerichtlichen Weg. So hat sie mal schnell die teure, renommierte Kanzlei Kellerhals Carrard aufs Spielbrett eingeladen. Wohlbewusst, dass auf deren Einfluss gezählt werden kann.

Mit etlichen Mails haben daraufhin die Advokat*innen von Kellerhals Carrard bei der Kriminalpolizei Druck aufgebaut und sogar mit einer Aufsichtsbeschwerde gedroht. Im September 2020 trafen sie sich schlussendlich zu einem persönlichen Gespräch mit Beat Loosli vom Justiz- und Sicherheitsdepartement. Zwei Monate später wurde die erste Person vor der Elsi kontrolliert, im gleichen Zeitraum eine zweite Person (bei der zweiten steht das Hauptverfahren noch an). Die zweite Kontrolle stand unter der Leitung von Kommandant Beat Loosli. Nur ein Zufall?

Es wurde Druck ausgeübt von Seiten der Reichen und die Marionetten das Staats haben gehandelt.

Daher fertig mit diesem heuchlerischen, das Kapital beschützenden Rechtssystem. Es braucht eine kollektive, basisdemokratische Alternative, bei der von unten nach oben und nicht von oben nach unten bestimmt wird. Der Rechtsstaat muss somit aus revolutionärer Perspektive aufgelöst werden. Das geltende Rechtssystem in der Schweiz ist nur dazu da, die Reichen noch reicher zu machen und deren Interessen zu bewahren. Hauseigentum ist nur eines der vielen Beispiele. Solange der Rechtsstaat weiterbesteht, werden die Unterdrückungsverhältnisse nie enden.

Fazit

Die kontrollierte Person soll aus rechtlicher Perspektive in nächster Instanz umgehend freigesprochen, bei der zweiten Person sollte das Verfahren eingestellt werden.

Aus revolutionärer Sich müssen Grosseigentümer*innen enteignet und die Häuser denen, die drin wohnen zur Selbstverwaltung übergeben werden. Den kapitalistischen und patriarchalen Rechtsstaat gilt es zu überwinden, damit autonome und selbstverwaltete Strukturen entstehen können. Die Elsi ist ein lebendes Beispiel einer kollektiven, selbstverwalteten Alternative. Diese gilt es zu verteidigen. Seit gestern hängt die Baupublikation der Areion Management AG an der Fassade der Elsi. Doch so schnell wird nicht aufgegeben. Basel braucht Freiräume und kollektive Wohnorte wie die Elsi.

Auf eine selbstbestimmte Zukunft und auf dass die Gerichte brennen. Elsi lebt, Elsi bleibt!

3 YEARS ELSI, THE PARTY: ALL GOOD THINGS COME IN THREES

Wednesday 6.4 & Thursday 7.4

From 14: 00 Tidy up & decorate together

Friday 8.4

16 : 00 Cooking together & Welcome aperitif
18 : 00 Küfa (kitchen for all)
19 : 00 Elsie 1997-2004 (squat) film & stories
From 20 : 00 Bar
21 : 00 Concert Anticrew (Rap) Karaoke
From 22 : 00 Karaoke
24 : 00 End

Saturday 9.4

11 : 00  Café Niederschwellig with coffee and cake
12 : 00 – 19 : 00 Craft/play corner & children’s romp room
12 : 00 – 14 : 00 Flea market
14 : 00 Stories about today’s Elsi & Wasserstrasse, followed by a guided tour of the Elsi
16 : 00 – 18 : 00 Ambi’s fun and games stand
16 : 00 – 19 : 00 Screen printing (bring something to print on)
From 20 : 00 Bar
From 21 : 00 Concerts (Punk, Indie)
From 24 : 00 DJ*anes

Sunday 10.4

From 13 : 00 ZurBleibe brunch café & Crèpes from Les Compañeres
From 13 : 00 F*ck Fashion Industry: Clothes recycling
14 : 00           Coiffure
14 : 00           Ohne Bleibe Choir (anarchist singing group) & Contributions to the demolition of the Papageienhäuser and the housing struggle at Mülhauserstrasse
15 : 00 – 17 : 00 Photo Lab Workshop
16 : 00 Vermicompost Workshop
16 : 00 Yoga with Hangdrum
18 : 00 Party is over – cleaning up together

Trois ans Elsi, La Fête: jamais deux sans trois

Mercredi 6.4 & jeudi 7.4
A partir de 14 : 00 Ranger et décorer ensemble

Vendredi 8.4

16 : 00 Cuisiner ensemble & apéro de bienvenu  
18 : 00 Küfa (Cuisine pour tout le monde)
19 : 00 Elsie 1997-2004 (Squat) Film & Récits
A partir de 20 : 00 Bar
21 : 00 Show Anticrew (Rap)   
A partir de 22 : 00 Karaoké
24 : 00 Fin

Samedi 9.4

11 : 00 Café Niederschwellig avec café et gâteau
12 : 00 – 19 : 00 Coin de bricolage & de jeu / Chambre d’enfants pour s’éclater
12 : 00 – 14 : 00 Marché à puce
14 : 00 Récits sur l’Elsi d’aujourd‘hui & la Wasserstrasse,   suivi d’une visite de l’Elsi
16 : 00 – 18 : 00 Stand de jeu et d’amusement de l‘Ambi
16 : 00 – 19 : 00 Sérigraphie (prends quelque chose à imprimer)
A partir de 20 : 00 Bar
A partir de 21 : 00 Concerts (Punk, Indie)
A partir de 24 : 00 DJ*anes

Dimanche 10.4

A partir de 13 : 00 ZurBleibe brunch café & crèpes des Compañeres
A partir de 13 : 00 F*ck Fashion Industry: Récup de fringues
14 : 00 Coiffure
14 : 00 Ohne Bleibe choeur (groupe de chant anarchiste) & contributions sur la démolition des maisons de perroquets et sur la lutte autour de la Mülhauserstrasse
15 : 00 – 17 : 00 Atelier de laboratoire de foto
16 : 00 Atelier de vers à composte
16 : 00 Yoga avec Hangdrum
18 : 00 Presque fini – ranger ensemble

3 JAHRE ELSI! LET’S GET READY :-)

 

((A))
3 jahre elsi

am 11. april 2022 wird die elsi 3 jahre alt! 3 ganze jahre! das und die widerständige, schöne, kalte und auch anstrengende zeit muss nun endlich gefeiert werden!

am wochende vom 8. – 10. april 2022 ist es soweit!

also haltet euch alle die tage frei! es wird grosses geplant… wir würden uns freuen, wenn einige menschen an den kommenden planungssitzungen mitmachen.

kommt vorbei, bringt eure ideen mit, lasst uns ein tolles fest auf die beine stellen!

planungs-sitzungen
8. februar 2022 um 19h (elsi-lädeli-runzel)
10. märz 2022 um 19h (elsi-lädeli-runzel)
17. märz 2022 um 19h (elsi-lädeli-runzel)
1. april 2022 um 19h (elsi-lädeli-runzel)

aufräumen- und einrichtungstage
6. april 2022 ab 14h (elsi-lädeli-runzel)
7. april 2022 ab 14h (elsi-lädeli-runzel)

elsifest
freitag – samstag – sonntag (8 – 10. april 2022)
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((A))
3 years elsi

on 11. april 2022 the elsi will be 3 years old! 3 whole years! that and the resistant, beautiful, cold and exciting time must finally be celebrated!

the weekend of 8. – 10. april 2022 is the time!

so keep the days free for all of you! big things are planned… so we would also like some people to join us for the upcoming planning sessions.
come along, bring your ideas, let’s get a great event going!

planning-meetings
8. february 2022 at 7pm (elsi-lädeli-runzel)
10. march 2022 at 7pm (elsi-lädeli-runzel)
17. march 2022 at 7pm (elsi-lädeli-runzel)
1. april 2022 at 7pm (elsi-lädeli-runzel)

clean-up and set-up days
6. april 2022 at 2pm (elsi-lädeli-runzel)
7. april 2022 at 2pm (elsi-lädeli-runzel)

elsi-event
friday – saturday – sunday (8. – 10. april 2022)

Was geht eigentlich in der Elsi? Update zur Besetzung Elsi in Basel

Vier Mal besetzt. Drei Mal geräumt. Und nun seit drei Jahren belebt. In der Elsi ist in den vergangenen Jahren Wohnraum für rund vierzig Menschen entstanden. Täglich wird hier ein- und ausgegangen, jeder Raum ist eingerichtet und belebt. Das Hinterhaus, als öffentlicher Ort, als soziales Zentum, bietet Möglichkeiten für kollektive Räume, in denen sich verschiedenstes Programm wöchentlich abspielt. Montags wird geboxt im Sportraum, Mittwochs gemeinsam am Mittagstisch gekocht, Donnerstags die Bar belebt und immer wieder finden Veranstaltungen diverser Art statt.

Die Elsi lebt.

Doch wie lange noch?

Dank dem erhöhten Druck durch die Besetzungen und einer Petition wurden die Liegenschaften der Elsi im Juni 2021 unter Denkmalschutz gestellt. Bis diese Entscheidung vom Regierunsgrat und der Denkmalpflege gefällt wurde, galt ein Baustopp. Während wir – die Besetzer*innen – die Zerstörungen durch die Eigentümerschaft wieder reparierten, Treppenhäuser begehbar machten und Toiletten einbauten, musste die Areion Management AG also Däumchendrehen und abwarten.

Die Inschutzstellung der Fassade und diversen Innenwohnbereiche ist natürlich ein Erfolg. Ein weiterer Abriss eines schönen Altbauhauses konnte verhindert werden. Gleichzeitig hiess dieser Entscheid jedoch auch, dass nun die Planungen der Eigentümerschaft neu in Gang gesetzt werden konnten. Ob dies tatsächlich passierte, wurde uns jedoch zu keinem Moment, weder seitens der Behörden, noch seitens der Eigentümerschaft mitgeteilt.

Eine Kommunikationsebene mit der Areion Management AG wurde von Anfang an von deren Verwaltung verweigert. Zum ersten Gespräch im Juni 2018, begleitete den damaligen Liegenschaftsverantwortlichen Erik Hägler ein Polizist und uns wurde mitgeteilt, wir sollten schnellstmöglich verschwinden.

Jedoch nicht mit uns. Immobilienbesitzer*innen, die nur darauf aus sind, mit Wohnraum zu spekulieren und Profit zu machen, zerstören bezahlbaren Wohnraum in unserer Stadt. So auch die Eigentümerschaft der Elsi. Ein schicker Neubau, mit Glasfassade und viel zu teuren Wohnungen wäre an der Elsässerstrasse 128-132 entstanden. Solche Baupläne können nicht toleriert werden. Wenn nicht mit uns geredet werden will, dann reden halt auch wir nicht. Dann wird besetzt. Und zwar so lange, bis geblieben werden kann.

Nun sind fast drei Jahre vergangen seit wir uns den Raum im belebten St.Johann endgültig genommen haben. Seither wurde – neben ein paar kläglichen Versuchen uns zu überlisten – nichts mehr unternommen seitens der Eigentümerschaft sich bemerkbar zu machen. Für uns auch kein Problem, konnten uns doch diese hinterlistigen Halsabschneider*innen gestohlen bleiben.

Doch letzte Woche, am 16.12. war es vorbei mit der Ruhe. Um acht Uhr morgens wurden wir geweckt von Flexgeräuschen am Haupttor und lauten Hammerschlägen gegen unsere Lädelitür. Vorbei wars mit dem Schönheitsschlaf. Noch bevor ein Pullover übergestülpt werden konnte, standen sie schon im ersten bewohnten Haus. Eine komplette Mannschaft. Laut, respektlos und gewaltvoll. Die neue Eigentumsverwaltung Marco Schäffler wurde begleitet von vier Männer seiner eigenen Baufirma (MS Bauten), drei ekelhaftigen Security-Typen (Kroo Security), einem Ingenieur und einem Architekten. Sie schupften die Wenigen von uns, die es schon aus dem Bett geschafft haben, zur Seite und fingen an Löcher in Decken und Wände zu bohren. Fragen unsererseits wurden damit beantwortet, dass wir nichts zu melden hätten, wir wären ja illegal hier und nur sie seien im Recht.

Schlussendlich gelang es uns, sie aufzuhalten und Marco Schäffler mit der Security vor die Tür zu stellen. Diverse Zerstörungen wurden jedoch schon vollbracht (siehe Bilder im Anhang). Sondierungsarbeiten wurden angefertigt für eine spätere Sanierung der Liegenschaften. Auch der Denkmalschutz nahm Fotos der Räumlichkeiten auf und dokumentierte was noch schützenswert ist und was nicht. Zwei Stunden später waren alle draussen. Mit Marco Schäffler konnte doch noch kurz geredet werden, ab jetzt wird er sich per Mail voranmelden. Besser für ihn.

Doch die Tatsache wie er sich Zutritt verschafft hat, wie er mit uns umgegangen ist und was er angerichtet hat, ist nicht schönzureden und hat uns verdammt wütend gemacht.

Die Elsi ist unser Zuhause, ein politischer Ort, ein Zeichen des Widerstands. Wer welche Eigentumsrechte laut Gesetz hat, ist uns komplett egal. Wir bewohnen diese Häuser, haben sie wieder in Stand gesetzt und bieten eine Plattform für kollektive Werte. Wer hier einbricht, widerspricht allen Grundsätzen von respektvollem Umgang untereinander und hat in der Elsi nichts verloren. Egal auf welchen scheiss Gesetzesartikel sich dieser Mensch beruft.

Doch neben all der Wut, wurde uns auch klar, dass hier tatsächlich die Anfänge eines Baubegehrens eingeleitet wurden. Es kann noch länger dauern, bis alles mit den verschiedenen Ämtern und Inspektoraten abgesegnet wurde und tatsächlich eine Baubewilligung vorliegt. Jedoch muss der Realität ins Auge geschaut werden, dass die Elsi nicht ohne Weiteres auf Ewig bleiben kann. Ab jetzt heisst es, auf dem Laufenden zu bleiben, die Besetzung noch mehr zu beleben und falls es zu einer Räumung kommen sollte, die Häuser zu verteidigen.

Alle gute Laune lassen wir uns aber sicher nicht verderben. Noch schlafen wir friedlich weiter in unseren Betten, so schnell lassen wir uns nicht einschüchtern. Und sehr bald gibt es auch ordentlich Grund zum Feiern. Nachdem die letzten zwei Geburtstage der Elsi coronabedingt ins Wasser gefallen sind, steht nun schon bald “Drei Jahre Elsi” vor der Tür. Daher haltet euch jetzt schon das Wochenende vor und nach dem 11.April frei, sehr bald folgt das genaue Datum. Wir sehen uns im neuen Jahr wieder.

Auf die Elsi, auf alle Besetzungen, auf Widerstand gegen kapitalistisch-patriarchale Strukturen, auf eine Gesellschaft von unten!

* Elsi lebt – Elsi bleibt *

Weitere Infos und Programm findet ihr unter:

elsilebt.blackblogs.org

bseite.info

Als kleine Anmerkung sind ihr hier noch die Verantwortlichen für die Aktion vom 16.12. aufgelistet:

Areion Management AG

Sitz: Steinweg 28, 4107 Ettingen
Präsidentin: Sibylle Beatrice Züllig Mäder
Verwaltung: Marco Schäffler

Kroo Security AG
Hofackerstrasse 72, 4132 Muttenz
Stöckackerstrasse 79, 3018 Bern
Wehntalerstrasse 275a, 8046 Zürich

MS Bauten
Sägestrasse 4/9, 4104 Oberwil
061 421 70 11, info@schaefflerag.ch

Links Marco Schäffler, rechts Kroo Security Typ mit seinem Jeep

Hier wie die Bauarbeiter Löcher in Wände machen

🕯️KERZENZIEHEN IN DER ELSI🕯️

 

Brauchst du ein last-minute Weihnachtsgeschenk? Oder willst du einfach nur entspannt etwas kreieren?
Am Mittwoch, dem 22. Dezember ab 16:00 ziehen wir gemeinsam bunte Kerzen und wärmen unsere Bäuche mit heissem Tee. Falls ihr wollt könnt ihr gerne Kuchen oder Guetzli mitbringen.
Aufrund der Pandemiesituation bitten wir Erwachsene drinnen eine Masken zu tragen.
Wir freuen uns auf euch!
Love & Rage
Elsi

Elsi unter Denkmalschutz gestellt! :)

Die Elsi wurde am 11.05.2021 vom Regierungsrat Basel unter Denkmalschutz gestellt. Somit dürfen die Häuser nicht abgerissen werden. „Geschützt seien das Äussere der Liegenschaften, die Erschliessungs- und Grundrissstruktur sowie die bauzeitliche Ausstattung im Innern des Hauses“.

https://www.bzbasel.ch/basel/basel-stadt/denkmalschutz-liegenschaften-an-der-elsi-werden-nach-langen-protesten-geschuetzt-ld.2135836


The Elsi was placed under monument protection by the Basel government on 11.05.2021. This means that the houses may not be demolished. „The exterior of the properties, the development and floor plan structure as well as the building-period furnishings inside the house are protected“.